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Finanzämter nehmen Social-Media-Stars aus.

Finanzämter nehmen Social-Media-Stars aus.

Das wird das Ende viele Influenzer sein, denn allein die Umsatzsteuerforderungen werden den Gewinn der letzten beiden Jahren auffressen. Eigentlich hätte man es ahnen können. Das selbe wird auch vielen XYZ Promis blühen. Und sobald das Finanzamtes fertig ist, kommen die Krankenkassen.

Finanzämter wollen die Geschäfte von Social-Media-Akteuren genauer prüfen. Was alles als Einnahme gilt, scheint vielen Influencern nicht bewusst zu sein. Mach wir mal ein Beispiel.

Unternehmer A bekommt für Werbung eine Zahlung von 10000 Euro. Dafür führt er erste einmal 19% Mehrwertsteuer ab. Dann sind es nur noch 8403 Euro. Das wäre der eigentliche Gewinn. Daraus zahlt der Unternehmer dann seine Steuern, je nach Steuersatz bis zu 54%. Dann bliebe ein Gewinn von 3865 Euro hängen. Natürlich darf er die Kosten ganz am Anfang abziehen.

Unternehmer B darf für die Werbung im Luxushotel übernachten, isst im Hotelrestaurant und darf dann noch mit Hotelyacht spielen. Die Flüge wurde ihm auch bezahlt. Gesamtkosten wären 10000 Euro gewesen. Geld hat er keines bekommen.
Auch hier wird ihm alles als geldwerter Vorteil abgerechnet, zumindest der Teil den er privat genutzt hat. Denn für einen Werbeauftrag hätte es auch gereicht das Hotelzimmer zu besichtigen.
Es ist also die Bezahlung gewesen, die versteuert werden muss
Also 1597 Euro Mehrwertsteuer, dann noch 4537 Euro Einkommensteuer. Je nach Krankenversicherung will die entsprechend des Einkommen Beiträge haben.

Der Insolvenzer hatte am Ende einen netten, teuren Urlaub gehabt. Aber er schuldet dem Finanzamt 6134 Euro.

Auch den Jungeilcamper kann es so gehen. Die haben aber den Vorteil das die Zeit im Wald nicht abgerechnet werden kann. Da besteht ja kein Vorteil. Anders sieht das mit den nachfolgenden Hotelaufenthalt aus. Waren die noch 14 Tagen zum erholen, ist das zu versteuern. Auch der Flug geht teilweise als Einkommen ans Finanzamt.

Das einfachste wäre natürlich in einem kleinen billigen Hotel zu wohnen und stehts nur solange zu bleiben bis der Job erledigt ist. Jedoch kann man dann den Lifestyle nicht darstellen um den es geht. Das wäre auch ein Ansatz, den geldwerten Vorteil als Aufwand geltend zu machen. Aber ob da ein Gericht mitmachen wird. Denn genaugenommenen ist der Lifestyle Fake und faken kann man auch billiger.

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