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24.07.2022
...dass Ihre Homepage eine Schriftart von Google Fonts ohne meine Zustimmung von deren Server lädt.In technischer Hinsicht wird diese Schrift bereits bei Google abgerufen, wenn sich Ihre Internetseite aufbaut und bevor mir überhaupt die Möglichkeit gegeben ist, in eine entsprechende Datennutzung einzuwilligen. Dabei wird auch meine IPAdresse automatisch bereits beim Laden der Webseite an Google und deren Server übermittelt und Google ist in der Lage, mich zumindest teilweise zu identifizieren und auch meinen Verlauf nachzuvollziehen.Einverstanden war ich hiermit nicht, im Gegenteil Laut DSGVO ist diese Art der Übermittlung meiner IPAdresse ohne meine Zustimmung nicht zulässig und wird völlig zu Recht seit längerem in der Fachpresse angeprangert. Denn Google Fonts kann auch genutzt werden, ohne dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem GoogleServer hergestellt wird und eine Übertragung der IPAdresse der Webseitennutzer an Google in den USA allzumal stattfindet.So, wie es auf Ihrer Internetseite geschieht, ärgere ich mich maßlos über die unnötige Datenschleuderei, die ich nicht kontrollieren kann. Personenbezogene Daten werden Google erreichen, ein Unternehmen, das bekanntermaßen Daten über seine Nutzer sammelt und in einem Land resisidiert, in dem kein angemessenes Datenschutzniveau gegeben ist. Und das, ich betone es nochmals, auch noch völlig unnötig und bevor überhaupt die Möglichkeit gegeben ist, in eine entsprechende Datennutzung einzuwilligen oder nicht.Das Landgericht München I hat kürzlich in einem solchen Fall mit deutlichen Worten eine klare Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsrechts bejaht und folgendes Urteil gesprochen1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 , ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, bei einem Aufruf einer von der Beklagten betriebenen Internetseite durch den Kläger dessen IPAdresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google Google Fonts dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen.2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen, ob den Kläger betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie gegebenenfalls Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen Daten über den Kläger gespeichert werden.3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100,00 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem28.01.2021 zu bezahlen. LG München I, Endurteil vom 20.01.2022 3 O 1749320, abrufbar über httpswww.gesetzebayern.deContentDocumentY300ZGRURRSB2022N612.Bitte unterlassen Sie es also unverzüglich, bei einem Aufruf Ihrer Internetseite meine IPAdresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google Google Fonts dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen, wie oben angegeben geschehen. Daneben bitte ich Sie zum Ausgleich meines immateriellen Schadens bis spätestens 05.08.2022100 Euro an mich zu überweisen Konto Susanne Schober, IBAN DE86500105175438287836 BIC INGDDEFFXXXMit fristgerechter Zahlung sehe ich die Angelegenheit für mich als erledigt an und gehe davon aus, dass Sie den Datenschutzverstoß in eigenem Interesse beenden. Wenn Sie das klar ausdrücken möchten, geben Sie bitte bei der Überweisung anMeldung Datenschutzverstoß auf comwood.de Frist bis 05.08.2022 Schreiben Fr. Schober damit erledigt.Andernfalls, halte ich mich nicht mehr an dieses Angebot gebunden und werde einen Anwalt zu Rate ziehen. Ich befürchte, dass es dann zu weiterem zu ersetzendem Schaden und Kosten kommt und muss mir auch anderes Vorgehen offenhalten. Dies alles würde ich gerne vermeiden, mir geht es um ein ernsthaftes Zeichen, dass Sie den Datenschutz ernstnehmen.Bitte sehen Sie es als Gelegenheit für Sie an, sich nicht nur mir gegenüber verantwortlich zu zeigen und meine Rechte zu akzeptieren, sondern vielmehr zügig und ohne umfangreiche Bürokratie einen offensichtlichen, allseits bekannten und völlig unnötigen Fehler in Ihrem Internetauftritt abzustellen.
Tat vereitel worden!
Tatort: E-Mail
Schadenshöhe: 100 Euro
Bewertung:
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